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Meldepflichten

Das komplette Infektionsschutzgesetz (IfSG) finden Sie hier.

Zum 01.05.2016 werden einige neue Meldepflichten in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen.
download Bundesgesetzblatt 2016/I Nr.13

Neuer Hessischer Erlass vom 08.04.2013 zur erweiterten Meldepflicht nach IfSG bei Nachweis einer
Carbapenem-Resistenz
Ermittlungsbogen für 4MRGN-Meldungen (Juni 2017) (pdf, 23 KB)

Die Hessische Hygieneverordnung finden Sie hier.

Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Instititut finden Sie hier.