Meldepflichten
Das komplette Infektionsschutzgesetz (IfSG) finden Sie hier.
Zum 01.05.2016 werden einige neue Meldepflichten in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen.
download Bundesgesetzblatt 2016/I Nr.13
Neuer Hessischer Erlass vom 08.04.2013 zur erweiterten Meldepflicht nach IfSG bei Nachweis einer
Carbapenem-Resistenz
Ermittlungsbogen für 4MRGN-Meldungen (Juni 2017) (pdf, 23 KB)
Die Hessische Hygieneverordnung finden Sie hier.
Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Instititut finden Sie hier.